Wir bleiben geöffnet

21.03.2020

Sehr geehrte Kunden

Für die meisten von uns waren die Maßnahmen, die Ministerpräsident Söder in seiner Rede angekündigt hat, keine Überraschung.

Wir wollen alle unser Möglichstes dazu beitragen, die Krise so schnell wie möglich und mit so wenig Erkrankten wie möglich zu beenden und den Anweisungen folgen leisten.

Laut dem Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 20.03.20,

kann die Wohnung aber bei triftigen Gründen verlassen werden.

Ein triftiger Grund ist unter anderem auch ein Werkstatttermin bei uns (siehe Bekanntmachung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 20.03.20)

„5. Triftige Gründe sind insbesondere:

c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben“

Damit Sie jeder Zeit das gute Gefühl haben, auch in einem Notfall, der hoffentlich nie eintritt, sich auf Ihren Volvo verlassen zu können, oder Sie die vielleicht etwas ruhigere Zeit für einen Servicetermin nutzen wollen, haben wir unseren Service- und der Reparaturbetrieb zu den normalen Öffnungszeiten weiterhin geöffnet und können uns um Ihren Volvo kümmern.

Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht selber bringen können oder nach dem Abgabetermin mobil sein müssen, können wir Ihnen gerne individuelle Lösungen anbieten. Fragen Sie einfach bei uns an.